In 5 Schritten von der Bewerbung zur Professorin. Nehmen wir an, Sie möchten sich für eine Professur bewerben und erfüllen die grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen, wie ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit entsprechender Promotion und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Dann können Sie sich auf ausgeschriebene Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bewerben.
Eine HAW-Professur wird öffentlich ausgeschrieben und deren Besetzung wird durch das sogenannte Berufungsverfahren geregelt. Generell ist es ein längerer Prozess, der sich über mehrere Monate hinziehen kann. Also kein Grund zur Sorge, wenn die Rückmeldung auf Ihre Bewerbung etwas länger auf sich warten lässt. Aber es lohnt sich etwas Geduld und Durchhaltevermögen mitzubringen.
Nachfolgend eine kurze Schritt-für-Schritt Erläuterung des Berufungsverfahrens.
Schritt 1: Bewerbung
Alles beginnt damit, dass Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen, aus denen Ihre Qualifikation für die ausgeschriebene Professur eindeutig hervorgeht, versenden. Da in der Regel kaum eine der Bewerber*innen alle ausgeschriebenen Anforderungen erfüllen kann, gilt es hier vor allem Ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten in Bezug auf die ausgeschriebene Position sowie die Schnittstelle zur Praxis möglichst deutlich herauszustellen. Eine Checkliste mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen finden Sie hier …
Schritt 2: Auswahl der Bewerber*innen
Werden Sie dann vom Berufungsausschuss, als qualifizierte Bewerber*in ausgewählt, erhalten Sie direkt eine Einladung zu einer Probelehrveranstaltung.
Der Berufungsausschuss besteht aus Professor*innen, der/dem jeweiligen Frauenbeauftragten, einer Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden sowie der Studierenden.
Schritt 3: Vorstellungsgespräch/Probelehrveranstaltung
Sie halten Ihre Probelehrveranstaltung, die in der Regel aus zwei Vorträgen (einem Pflicht- und einem Wahlthema) besteht. Im Anschluss findet üblicherweise ein persönliches Gespräch mit dem Berufungsausschuss statt. Mehr dazu finden Sie hier …
Schritt 4: Berufung
Der Berufungsausschuss entscheidet über die sog. Berufungsfähigkeit aller Bewerber*innen und erstellt einen Berufungsvorschlag mit drei Kandidat*innen. Auf Basis dieses Listenvorschlags entscheidet die Hochschulleitung über die zu berufende Person und erteilt einen Ruf.
Schritt 5: Berufungsverhandlung und Rufannahme
Wenn Sie den Ruf erhalten, einigen Sie sich mit Ihrem neuen Arbeitgeber in einer Berufungsverhandlung über Ihre Vergütung, die Ausstattung sowie ggf. über individuelle Zielvereinbarungen. Wenn Sie den Ruf annehmen, erfolgt noch eine Überprüfung Ihrer gesundheitlichen Voraussetzungen und Ihres Führungszeugnisses.
Gratulation! Sie sind am Ziel, Frau Professorin.
Sie sind offiziell eingestellt und wir freuen uns über eine neue Kollegin!
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